Dread Disease:
Police gegen schwere Krankheiten
Die englische Bezeichnung Dread Disease bedeutet "gefürchtete
Krankheit".
Eine Dread-Disease-Police ist eine Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme
im Fall der Diagnose bestimmter schwerer Krankheiten oder bei bestimmten
Operationen gezahlt wird.
Das Besondere dieser Police: Die versicherte Leistung wird bei Eintritt
einer schweren Krankheit schon
zu Lebzeiten des Versicherten gezahlt. Das Erbringen der Leistung hängt
dabei allein von der Diagnose
ab und nicht etwa von anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen.
Es ist bekannt, dass schwere Krankheiten mit erheblichen Kosten verbunden
sein können,
die schnell höher werden als das eigene Einkommen. Hinzu kommen bei
einer schweren Erkrankung
erhebliche finanzielle Einbußen und eventuell der Verlust des Arbeitsplatzes.
Außerdem wollen Patienten in solchen
Fällen eine optimale medizinische Versorgung. Für all das kann
die Leistung aus dieser Police verwendet werden.
Während die Krankenkassen längst nicht alle Heilverfahren zahlen,
kann der Versicherte mit einer Dread-Disease-Police
die erforderliche medizinische Behandlung unabhängig von finanziellen
Restriktionen auswählen.
Diese kann also auch für eine spezielle medizinische Behandlung im
Ausland und für die damit verbundenen
Flug- und Unterkunftskosten, für neue, wissenschaftlich noch nicht
anerkannte Heilmethoden,
für Umbauten am eigenen Haus oder am Auto sowie für Hilfsmittel,
wie etwa den Einbau eines
Treppenlifts oder einer Hebebühne, verwendet werden.
Außerdem können mit dem Geld aus der Police beispielsweise
orthopädische Hilfen,
ein Heimdialysegerät, Hör-, Seh- und Sprechhilfen oder eine
Haushaltshilfe bezahlt werden.
Selbständige und Freiberufler können mit dem Geld aus der Police
einen Geschäftsführer oder
einen Partner finanzieren, der die eigene Firma vorübergehend weiterführt.
Darüber hinaus können mit dem Geld aus der Versicherung
auch finanzielle Verpflichtungen oder die Kosten für eine notwendige
berufliche Veränderung (etwa Halbtagsarbeit) getilgt werden.
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